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Zahnzusatzversicherung und private Krankenzusatzversicherung

Die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung werden immer stärker gekürzt, so dass sie allein kein "rundum- sorglos- Paket" darstellt. Die Kosten für Zahnersatz und Sehhilfen müssen inzwischen zu einem wesentlichen Anteil aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Hier kann eine private Krankenzusatzversicherung oder eine spezielle Zahnzusatzversicherung Abhilfe schaffen. Welche Leistungen bietet eine Zahnzusatzversicherung? Wer kann eine private Krankenzusatzversicherung abschließen und welche Priorität sollte ich ihr in meiner individuellen Vorsorge einräumen?

Grundsätzlich kann jeder Versicherte in einer gesetzlichen Krankenversicherung eine private Krankenzusatzversicherung abschließen. Dies ist schon ab wenigen Euro im Monat möglich, die eine gute Investition darstellen, wenn man an die Kosten denkt, die zum Beispiel durch eine nötige Sehhilfen verursacht werden können. In der Priorität ihrer individuellen Vorsorge sollte diese deshalb gleich nach der Absicherung der "existenziellen Risiken" - z.B. Berufsunfähigkeit - kommen.

Im Falle einer Zahnbehandlung können heute sehr hohe Kosten entstehen. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt davon jedoch nur einen geringen Anteil. Es sind genau genommen 50 % der Standartversorgung. Möchte der Patient jedoch einen höherwertigen Zahnersatz, z.B. Goldinlays oder Implantate, muss er die Mehrkosten selbst tragen, denn die gesetzliche Krankenversicherung zahlt in diesem Fall nur die Standartversorgung. Hier kann eine private Zahnzusatzversicherung abhelfen.

Die Zahnzusatzversicherung lohnt sich fast immer, denn ein Zahnersatz fällt mit großer Wahrscheinlichkeit eines Tages an. Doch auch für Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung bietet eine zusätzliche Zahnversicherung Leistungen an, für die sich die Investition einiger Euro im Monat lohnen können.

Die weiteren Leistungen für die private Krankenzusatzversicherung können nach einer Art "Baukastenprinzip" zusammengesetzt werden. Benötigen Sie keine Sehhilfen oder alternativen Heilmethoden können Sie diese Leistungen einfach aus dem Leistungskatalog streichen lassen. Bei der Zusammenstellung der wichtigen Leistungen sind Ihnen unabhängige Versicherungsfachleute mit einem Versicherungsvergleich gerne behilflich.

Skeptisch sollten Sie gegenüber betont günstigen Angeboten einer gesetzlichen Krankenversicherung in Kooperation mit einem Anbieter der privaten Krankenversicherung sein. Die Leistungen dieser Versicherungen stellen oft nur einen Zuschuss dar, die Zuzahlung zu alternativen Behandlungsformen wird begrenzt usw. Ferner halten diese Angebote kaum stand mit den Angeboten auf dem freien Markt. Hier hilft der individuelle Versicherungsvergleich.

Ein weiterer Grund ihre private Krankenzusatzversicherung oder Zahnzusatzversicherung bei einem unabhängigen Anbieter abzuschließen ist, dass sie flexibel bleiben. Erhöht Ihre Versicherung die Beiträge, können sie problemlos zu einer anderen wechseln. Dies ist nicht möglich, wenn Sie die private Zusatzversicherung bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung quasi im Packet abschließen.

Eingestellt: 20.09.2007 Zugriffe: 901 | Anzahl Wörter: 381 | PDF-Ansicht


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