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Oft vergessen: Die private Haftpflichtversicherung

Neueren Statistiken zu Folge fehlt in rund 30 Prozent der Haushalte in Deutschland eine private Haftpflichtversicherung, obwohl solch eine Police zu denen gehören sollte, die zuerst abgeschlossen werden. Selbst bei grob fahrlässigen Schäden kann eine Privathaftpflicht Versicherung einspringen, was sonst für viele den finanziellen Abstieg bedeutet. Der Hintergrund dieser Versicherung besteht darin, dass für Privatpersonen die volle (private) Haftung per Gesetz vorgesehen ist, wenn sie anderen einen Schaden zufügen. Es ist dabei egal, ob der Schaden fahrlässig oder sonst irgendwie zu Stande kam: Fest steht auf jeden Fall, dass der Schadenverursacher ganz ähnlich wie bei der KFZ Versicherung haftet. Als Fahrzeughalter ist man allerdings verpflichtet, auch eine solche KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben. Andernfalls kann man ein Fahrzeug auch gar nicht amtlich zulassen! Im privaten (sonstigen) Bereich jedoch ist man zwar zur Haftung verpflichtet, jedoch nicht dazu, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.

Eine solch wichtige Police kann immerhin auch die gesamte Familie schützen. So sind auch gleich die Kinder mitversichert, selbst wenn sie auswärts studieren oder zur Schule gehen. Erst wenn sie berufstätig werden, müssen sie sich selbst um diesen Schutz kümmern. Wichtig ist hier vor allen Dingen, den Vertrag zu kennen und mit den Versicherungen auch solche Aspekte abzusprechen.

Schlussendlich darf man sich natürlich auch die Frage stellen, was eine gute Haftpflichtversicherung von einer schlechteren unterscheidet. Durch einen Versicherungsvergleich findet man zwar eine günstige Versicherung, jedoch muss diese nicht gleichzeitig die beste sein. Empfohlen wird immerhin eine Mindestversicherungssumme von 3 Millionen EUR, die pauschal für Sach- und Personenschäden gilt. Wohnt man zur Miete, dann sollten auch Mietsachschäden mitversichert sein. Viele denken hierbei an die Hausrat-Versicherung, die solche Mietschäden eigentlich überhaupt nicht abdeckt. Natürlich sind es auch vor allem Kinder und Kleinkinder, die eine Menge Schäden anrichten können. Aber auch Erwachsene machen viel Blödsinn, so dass auch der Fussball in Nachbars Scheibe von Papa sein kann. Demzufolge sollten auch Vermögensschäden von mind. 50.000 EUR und ebenso eine Vorsorgeversicherung von mind. 3 Millionen EUR vertraglich integriert sein. Dies sind nur ein paar Aspekte einer Privathaftpflichtversicherung, die sich allerdings noch durch weitere Optionen erweitern lassen.

Eingestellt: 05.10.2007 Zugriffe: 314 | Anzahl Wörter: 338 | PDF-Ansicht

Über den Autor

Henning Petrat, info[]finanz[-]katalog[]com


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