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Beitragshöhe in der Krankenversicherung

Der Beitrag bei den gesetzlichen Krankenkassen ist prozentual nach dem Einkommen und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Versicherten zu zahlen. Jede gesetzliche Kasse legt ihren Beitrag in der Satzung selbst fest, und obgleich die GKV eine Körperschaft öffentlichen Rechts ist, hat der Gesetzgeber keinen Einfluss auf die Beitragsgestaltung. Wohingegen der Leistungsumfang per Gesetz verändert werden kann, wie z.B. im Gesundheitsreformgesetz.

Die Höhe der Beiträge bei der GKV hängen einerseits von der Höhe der Gesundheitsausgaben pro Jahr ab, die vor allem durch das Verhältnis von jungen zu alten Menschen bestimmt wird, als auch von der Einnahmenseite, d.h. wie ist das Verhältnis von arbeitender zu nicht arbeitender Bevölkerung und vom durchschnittlichen Einkommen der Beitragszahler.

Die Höhe der Beiträge wird durch neue, teure Behandlungsmethoden beeinflusst, wenn die Zahl der jungen und gesunden Menschen sinkt und gleichzeitig die Zahl der Alten und Kranken steigt. Auch die Erhöhung der Lebenserwartung der Bevölkerung und die Aufnahme versicherungsfremder Leistungen in den Leistungskatalog der GKV führt zu einer Beitragserhöhung.

Der Kassenpatient kann sich nur von Ärzten oder in Krankenhäusern behandeln lassen, die einen Abrechnungsvertrag mit der gesetzlichen Krankenversicherung haben. Will der Arzt dem Patienten Leistungen anbieten, die die GKV nicht erstattet, so muss er den Patienten darüber informieren, dass dieser diese Kosten selbst tragen muss. Entwickelt sich die Kostenlage in der GKV ungünstig, so kann der Gesetzgeber Leistungen aus dem Leistungskatalog herausnehmen, bzw. Zuzahlung erhöhen.

Ein anderes Abrechnungssystem benutzt die private Krankenversicherung. Dort gibt es keine sogenannten Vertragsärzte, sondern der Versicherte kann den Arzt und das Krankenhaus frei wählen und zahlt seine Arztrechnungen selbst. Der Patient kann also alle Behandlungen in Anspruch nehmen, die er wünscht und erhält dann die Kosten von der PKV erstattet, die er in seinem Vertrag versichert hat. D.h. bei einem Ranking private Krankenversicherung ist in den allgemeinen Versicherungsbedingungen und in den Tarifbedingungen auf den unterschiedlichen Leistungsumfang zu achten. Denn die PKV Tarife können sich in einzelnen Bereichen erheblich unterscheiden.

Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung steigen wenn die Lebenserwartung steigt, viele „gute Risiken" die Versicherung verlassen und zu wenige Beitragszahler neu hinzukommen und die Kosten im Gesundheitswesen steigen.

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Eingestellt: 15.09.2007 Zugriffe: 353 | Anzahl Wörter: 356 | PDF-Ansicht

Über den Autor

Anja Wellmann
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