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Was versteht man unter Zeitarbeit

Was versteht man unter dem Begriff Personalleasing und Zeitarbeit? Der Definition nach ist die Zeitarbeit ein Dreiecksverhältnis zwischen dem Entleihunternehmen, dem Zeitarbeitsunternehmen und einem Zeitarbeiter. Das Zeitarbeitsunternehmen ist hierbei ein selbständiges Unternehmen, welches seine Arbeitnehmer als Zeitarbeiter einem dritten Unternehmen, dem Entleihunternehmen, zur Verfügung stellt. Bei dem Arbeitsvertrag handelt es sich hier um einen Leiharbeitsvertrag zwischen dem Zeitarbeiter und dem Zeitarbeitsunternehmen, womit es auch alle üblichen Arbeitgeberpflichten übernimmt. Das Zeitarbeitsunternehmen wiederherum überlässt seine Zeitarbeiter im Rahmen eines Zeitüberlassungsvertrages gegen eine Zeitarbeitsvergütung dem Entleihunternehmen. Es existiert keinerlei direkte vertragliche Bindzung zwischen dem Zeitarbeiter und dem Entleihunternehmen. Aus diesem Grund ist das Weisungsrecht des Entleihunternehmens nur aufgabenbezogen, dem der Leiharbeiter Folge zu leisten hat.

Auch das Zeitarbeitsverhältnis wird beim Personalleasiung und Zeitarbeit über einen Vertrag geregelt. Man spricht vom Leiharbeitsvertrag, der gesetzlich vorgeschrieben ist. Er muss vor Beginn des Einsatzes in schriftlicher Form abgeschlossen werden. Der Arbeitgeber muss darüber hinaus dem Arbeitnehmer bei Schließung des Vertrages ein Merkblatt der BFA überlassen, in dem der Zeitarbeiter über den Inhalt des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) informiert wird.

Es gibt einige gesetzliche Regelungen beim Personalleasing und Zeitarbeit, die gerade gesetzt wurden um einem Missbrauch vorzubeugen. Missachten Unternehmen diese Regelungen drohen ihnen Strafen und Sanktionen. Das AÜG enthält neben den gewerberechtlichen Vorgaben auch ordungswidrikeitenrechtliche, zivilrechtliche und strafrechliche Bestimmungen. Besonders Wichtig ist hierbei der Schutz in Punkto Arbeitsrecht und Sozialrecht des Leiharbeitnehmers.

Auch die Höhe des Lohnes ist gesetzlich geregelt. Der Lohn darf nicht mehr unter dem Lohn des Stammpersonals des Entleihunternehmens oder dem Tarifvertrag liegen. In der Regel orientieren sich die Zeitarbeitsunternehmen bestimmten Tarifverträgen, um die Gehälter niedriger halten zu können als die des Stammpersonals.

Seit 2004 wurde auch die zeitliche Begrenzung aufgelöst. Davor war eine maximale Obergrenze von 24 Monaten vorgegeben.

Eingestellt: 04.08.2007 Zugriffe: 434 | Anzahl Wörter: 281 | PDF-Ansicht

Über den Autor

Andreas Stöckl
stoeckl@cyberhouse.at


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