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Leasing bei auch bei negativer SCHUFA-Auskunft

Eine Bonitätsprüfung wird immer dann durchgeführt, wenn ein Unternehmen einen Kredit gewährt. Dies hat natürlich den Hauptzweck, den Schutz vor Zahlungsausfällen zu gewährleisten.

Die SCHUFA spielt bei der Bonitätsprüfung in Deutschland eine tragende Rolle. Jeder Bundesbürger, der irgendwann mal ein Girokonto eröffnet oder einen Mobilfunkvertrag unterzeichnet hat, ist von der SCHUFA erfasst. Die SCHUFA sammelt unzählige Daten, welche sie von ihren Vertragspartnern, den Banken und anderen kreditgebenden Unternehmen, erhält.

Nun ist aber nicht alles als positiv zu werten, was die SCHUFA über einen sammelt. Ist beispielsweise ein Geschäft nicht vertragsmäßig abgewickelt worden, hat das oftmals einen negativen SCHUFA-Eintrag zur Folge. Und dieser hat wiederum weit reichende Konsequenzen. Mit einem negativen SCHUFA-Merkmal werden Vertragsabschlüsse, bei denen ein Unternehmen zum Gläubiger wird, äußerst schwierig.

Hier ist insbesondere auch das Leasing eines Fahrzeugs zu nennen. Eine gute Bonität, sollte man meinen, ist Grundvoraussetzunge dafür, ein Neuwagen oder ein modernes Gebrauchtfahrzeug leasen zu können. Allerdings haben auch die Anbieter erkannt, dass eine schlechte SCHUFA allein noch keinen Zahlungsmuffel machen. Und da inzwischen viele Menschen ein oder mehrere negative SCHUFA-Merkmale haben, aber dennoch finanziell gesehen noch gut gestellt sind, ergibt sich für die Anbieter hieraus eine interessante Kundengruppe.

Daher bieten inzwischen einige Anbieter auch das Leasing ohne SCHUFA an. Dabei muss man aber berücksichtigen, dass es auch hierbei einige Grundbedingungen gibt, die es zu erfüllen gilt, bevor ein Leasingvertrag zustande kommt. Oft muss ein Einkommensnachweis vorgelegt werden. Auch ist die Mietsonderzahlung natürlich zwingend nötig, um ein Fahrzeug auch bei negativer SCHUFA leasen zu können. Bevor man sich hier allerdings für einen Anbieter entscheidet sollte man ein wenig die Leistungen und die Angebote miteinander vergleichen. Insbesondere verschiedene Vertragsbedingungen und Bearbeitungsgebühren können bei Angeboten, die auf den ersten Blick identisch wirken, unterschiedlich hohe Kosten verursachen.

Eingestellt: 12.10.2007 Zugriffe: 526 | Anzahl Wörter: 288 | PDF-Ansicht

Über den Autor

Christian Manzke-Eberling
cme@sozialleistungen.info


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