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Die Altersvorsorge in Deutschland

Starke gesellschaftliche Veränderungen bringen auch Veränderungen für die Sozialversicherungen mit sich. Denn die Sozialsysteme beruhen auf der gegenseitigen Hilfe, wie in der Großfamilie, wo sich eine kleine Gruppe umeinander gekümmert hat und diese Hilfe selbstverständlich war. In der modernen Gesellschaft, wo die Großfamilie eine Ausnahme in Deutschland darstellt, hat der Staat ein einheitliches Sozialsystem geschaffen, wo fast jeder, bis auf einige Ausnahmen, Beiträge abhängig von seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einzahlt und im Krankheits- Renten- Arbeitslosen oder Pflegefall Leistungen aus diesem Topf erhält.

Gibt es ein gesellschaftliches Gleichgewicht von Beitragszahlern zu Leistungsempfängern, so funktioniert dieses sogenannte Generationenprinzip. Gerät das System aus dem Gleichgewicht, z.B. durch sinkende Geburtenraten, längere Lebenserwartung und damit längere Rentenbeziehungszeiten, oder geringere Beitragszahlungen durch den Wegfall von sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten, so stehen nicht mehr genug Gelder zur Verfügung, um die Versorgung zu gewährleisten.


Diese Entwicklung spürt man deutlich seit Jahren, indem der Gesetzgeber entweder Leistungen kürzen muss, z.B. bei der Krankenversicherung durch Gesundheitsreformgesetze oder Rentenansprüche kürzen muss, wie durch das Altersvermögensgesetz 2001. Es werden Leistungen ausgelagert aus der gesetzlichen Krankenkasse, wie die gesetzliche Pflegeversicherung und ein eigener Beitrag wird erhoben.

Besonders für die geburtenstarken Jahrgänge 1950/1960, die in ca. 15 bis 20 Jahren auf Rente gehen und mit voraussichtlich wesentlich weniger Beitragszahlern in der Renten- und Krankenversicherung auskommen müssen, die dann ihre Rente finanzieren, ist schwer abzusehen, wie hoch deren Renten dann ausfallen werden. Denn Beitragserhöhungen in der Sozialversicherung sind ebenso unpoplär, da dies nicht nur die Versicherten belastet und deren Möglichkeiten ihr verdientes Geld zu verkonsumieren, sondern auch die gesamte Wirtschaft in ihrer Leistungsfähigkeit belastet, durch die Verpflichtung der Arbeitgeber einen Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungen zu leisten.
Eine besondere Stellung nimmt die Altersvorsorge für Frauen ein, da Frauen meist durch die Kindererziehungszeit viel kürzer in die gesetzliche Rente eingezahlt haben und auch die eingezahlten Beiträge zudem noch niedriger sind im Schnitt, wegen der durchschnittlich niedrigeren Löhne von Frauen im Vergleich zu Männern.

Eine Lösung bietet der Gesetzgeber mit der Rentenreform seit 2001 an, die staatlich geförderte Riesterrente und Rürup Rente. Wobei diese private Ergänzung zur Altersversorgung in den meisten Fällen nicht ausreichen wird, den bisherigen Lebensstandard im Alter aufrecht zu erhalten. D.h. betriebliche Altersvorsorge und private Vorsorge sind notwendig.


Eingestellt: 05.09.2007 Zugriffe: 371 | Anzahl Wörter: 356 | PDF-Ansicht

Über den Autor

Sebastian Renner
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